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Prozess

Rechenbeispiel: Was ein manueller Mahnlauf bei 1.400 Rechnungen im Jahr kostet

Fiktives Rechenbeispiel: Ein Elektrobetrieb mit 1,08 Mio. Euro Umsatz rechnet nach, was 454 Mahnvorgänge im Jahr an Zeit und Geld kosten.

Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Anlass: 2027 wird der Rechnungsausgang umgebaut, der Mahnprozess bleibt meist unangetastet

Am 15. Juli 2026 hat das Bundeskabinett ein Paket zum Bürokratieabbau beschlossen, das Unternehmen und Verbraucher um rund 600 Millionen Euro entlasten soll – unter anderem fallen Prüfaufkleber und die grüne Plakette für E-Autos weg (beck-aktuell, 15.07.2026). An der grössten Umstellung im Rechnungswesen ändert das Paket nichts: Zum 1. Januar 2027 endet die Übergangsregel für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz. Sie müssen ihre B2B-Rechnungen dann in einem strukturierten Format nach EN 16931 ausstellen, PDF und Papier genügen nicht mehr. Für alle übrigen inländischen Unternehmen läuft die Übergangsfrist Ende 2027 aus, ab 2028 gilt die Ausstellungspflicht flächendeckend. Die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, besteht bereits seit 2025 und hatte nie eine Übergangsfrist.

Wer im Herbst 2026 also ohnehin am Rechnungsausgang schraubt, hat einen guten Anlass, den Schritt danach mitzurechnen: das Nachfassen. Denn der Aufwand im Debitorenbereich steckt selten im Schreiben der Rechnung, sondern in den Vorgängen, die folgen, wenn nicht gezahlt wird. Nur kennen die meisten Betriebe diese Kosten nicht, weil sie in Gehältern verschwinden und in keiner Kostenstelle auftauchen.

Deshalb hier ein durchgerechnetes Beispiel. Wichtig: Der Betrieb ist erfunden, die Zahlen sind plausibel gewählt und werden vollständig offengelegt. Es handelt sich um ein Rechenbeispiel, nicht um einen echten Kundenfall. Sie können den Rechenweg mit Ihren eigenen Werten nachbauen – dafür brauchen Sie nur drei Grössen: die Zahl der Mahnvorgänge, die Minuten pro Vorgang und Ihren Vollkostensatz.

Die Ausgangslage: Elektro Kammerer GmbH, 14 Mitarbeitende

Der fiktive Betrieb ist ein Elektrotechnik-Unternehmen mit 14 Mitarbeitenden, Schwerpunkt Gewerbekunden und Hausverwaltungen. Umsatz 2025: 1,08 Millionen Euro netto. Damit liegt der Betrieb über der Schwelle von 800.000 Euro und ist ab dem 1. Januar 2027 zum Versand strukturierter Rechnungen verpflichtet.

Der Rechnungsausgang verteilt sich auf 1.400 Ausgangsrechnungen im Jahr, im Schnitt 771 Euro netto je Rechnung (1.400 x 771 Euro = 1.079.400 Euro). Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto. 18 Prozent der Rechnungen werden nicht innerhalb des Zahlungsziels bezahlt, das sind 252 Fälle pro Jahr. Pro überfälliger Rechnung fallen im Schnitt 1,8 Vorgänge an: meist eine Zahlungserinnerung, in etwa der Hälfte der Fälle eine zweite Mahnung oder ein Telefonat. Das ergibt 252 x 1,8 = 454 Mahnvorgänge im Jahr.

Zuständig ist eine Buchhaltungskraft mit 30 Stunden pro Woche, die den Mahnlauf zweimal im Monat macht – wenn dazwischen keine Lohnabrechnung, kein Monatsabschluss und kein Urlaub dazwischenkommt. Genau dieser Rhythmus ist später die zweite Kostenquelle.

Rechenweg 1: 16 Minuten pro Mahnvorgang, 9,63 Euro pro Stück

Zürst der Zeitbedarf je Vorgang. Offene-Posten-Liste ziehen, Zahlungseingang auf dem Konto abgleichen und prüfen, ob eine Teilzahlung oder eine Gutschrift dazwischenliegt: 6 Minuten. Schreiben aufrufen, Betrag, Rechnungsnummer und Frist anpassen, Tonalität je Kunde entscheiden: 5 Minuten. Kurze Rückfrage beim Inhaber, ob bei diesem Kunden gemahnt werden darf, weil ein Folgeauftrag läuft: 2 Minuten. Drucken, kuvertieren, Vorgang in der Kundenakte notieren, Wiedervorlage setzen: 3 Minuten. Summe: 16 Minuten.

Nun der Vollkostensatz. Bruttogehalt 3.400 Euro im Monat, das sind 40.800 Euro im Jahr. Arbeitgeberanteile von rund 21 Prozent ergeben 8.568 Euro, zusammen 49.368 Euro. Dazu 3.000 Euro Arbeitsplatzkosten für Software, Hardware, Raum und Telefon, also 52.368 Euro. Bei 1.600 produktiven Jahresstunden nach Abzug von Urlaub, Krankheit und Rüstzeiten sind das 32,73 Euro je Stunde. Für 16 Minuten: 32,73 Euro x 16 / 60 = 8,73 Euro.

Sachkosten kommen hinzu. Etwa die Hälfte der Vorgänge geht als Brief hinaus, weil bei Hausverwaltungen die E-Mail-Adressen unvollständig sind. Papier, Kuvert und Porto kosten rund 1,80 Euro pro Brief, im Mittel über alle Vorgänge also 0,90 Euro. Damit kostet ein Mahnvorgang 8,73 Euro + 0,90 Euro = 9,63 Euro.

Aufs Jahr gerechnet: 454 Vorgänge x 9,63 Euro = 4.372 Euro. Der Zeitaufwand beträgt 454 x 16 Minuten = 7.264 Minuten, also 121 Stunden. Das sind gut 15 Arbeitstage, die eine Kraft ausschliesslich damit verbringt, Geld einzufordern, das der Betrieb bereits erwirtschaftet hat.

Rechenweg 2: Der Preis des halbmonatlichen Rhythmus

Weil der Mahnlauf nur zweimal im Monat stattfindet, verstreichen zwischen Fälligkeit und erster Zahlungserinnerung im Schnitt 11 Tage. Ein regelbasierter Ablauf, der am dritten Tag nach Fälligkeit anstösst, verkürzt das um 8 Tage. Erfahrungswerte aus der Praxis zeigen, dass sich davon nicht alles im Zahlungseingang niederschlägt; kalkulieren Sie konservativ mit 6 Tagen früherem Geldeingang.

Das überfällige Volumen beträgt 252 Rechnungen x 771 Euro = 194.292 Euro im Jahr. Sechs Tage früher heisst: 194.292 Euro x 6 / 365 = 3.193 Euro, die im Jahresdurchschnitt nicht mehr im Kontokorrent hängen. Bei 8,5 Prozent Kontokorrentzins sind das 271 Euro. Diese Zahl ist bewusst klein gehalten, denn genau hier wird in vielen Rechnungen geschummelt. Der Zinseffekt ist bei einem Betrieb dieser Grösse Nebensache – die 121 Stunden sind die Hauptsache.

Der dritte Block sind Ausfälle. Im Beispiel bleiben sechs Rechnungen mit zusammen 7.900 Euro dauerhaft offen, darunter zwei Fälle mit Insolvenzbezug. Dass dieses Risiko nicht sinkt, zeigt die amtliche Statistik: Im April 2026 registrierten die deutschen Amtsgerichte 2.276 beantragte Unternehmensinsolvenzen, 7,1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat (Statistisches Bundesamt). Wer früher mahnt, steht bei einem schlingernden Kunden weiter vorn in der Reihe und erkennt Zahlungsprobleme, bevor der Kunde die nächste Bestellung aufgibt. Werden allein zwei der sechs Fälle durch früheren Kontakt noch beglichen, sind das rund 2.600 Euro. Diese Position ist eine Annahme und keine Zusage – rechnen Sie sie im eigenen Fall lieber ohne, dann bleibt die Entscheidung belastbar.

Zusammengefasst: 4.372 Euro Prozesskosten, 271 Euro Zinsvorteil, dazu 121 gebundene Arbeitsstunden und ein Ausfallrisiko von 7.900 Euro pro Jahr.

Was die Zahlen für die Entscheidung bedeuten

Angenommen, ein regelbasierter Ablauf übernimmt 70 Prozent der Vorgänge vollständig – Fälligkeitsprüfung, Textbausteine, Versand, Dokumentation – und 30 Prozent bleiben Handarbeit, weil Ratenvereinbarungen, Reklamationen oder Bauabschlagsrechnungen im Spiel sind. Dann sinken die Prozesskosten um 0,7 x 4.372 Euro = 3.060 Euro, und es werden 0,7 x 121 = 85 Stunden frei. Kostet die Lösung inklusive Einrichtung und Briefversand 1.500 Euro im Jahr, bleibt ein rechnerischer Vorteil von 1.560 Euro, ohne dass der Zinseffekt oder gerettete Forderungen mitgezählt werden müssen. Die 85 Stunden sind der eigentliche Gewinn, wenn sie in Nachkalkulation oder Angebotsverfolgung fliessen.

Die Rechnung dreht sich schnell. Bei 400 Ausgangsrechnungen im Jahr und 12 Prozent Überfälligkeitsquote sind es 48 x 1,8 = 86 Vorgänge und 828 Euro Prozesskosten. Dann trägt sich eine Automatisierung nicht über Personalkosten, sondern nur über gewonnene Zeit im Ein-Personen-Büro oder über Fälle, die sonst liegen bleiben. Rechnen Sie deshalb nie mit Branchendurchschnitten, sondern mit Ihrer Zahl der Mahnvorgänge des letzten Geschäftsjahres. Die finden Sie in der Regel, indem Sie die versendeten Mahnungen in Ihrer Buchhaltung für zwölf Monate zählen.

Der Anschluss an die E-Rechnung ist mehr als ein Termin im Kalender. Die Norm EN 16931 kennt ein eigenes Feld für das Fälligkeitsdatum, und strukturierte Rechnungsdaten liegen maschinenlesbar vor, statt in einem PDF-Anhang zu stecken. Damit entfällt der Teil des 16-Minuten-Blocks, der reine Suche ist: Welche Rechnung ist wann fällig, welcher Betrag ist offen, welche Zahlung wurde teilweise zugeordnet. Genau an dieser Schnittstelle arbeitet Software wie RechnungsAssistent, die offene Posten aus Lexware Office übernimmt und die fälligen Vorgänge zur Freigabe vorlegt. Der Effekt hängt aber nicht am Werkzeug, sondern daran, dass die Stammdaten stimmen: vollständige E-Mail-Adressen für Rechnungsempfang, hinterlegte Zahlungsbedingungen je Kunde, saubere Zahlungszuordnung. Wer 2027 strukturiert fakturiert, aber weiter zweimal im Monat manuell nachfasst, hat das Format gewechselt und den Prozess behalten.

Häufige Fragen

Welchen Stundensatz soll ich in der eigenen Rechnung ansetzen?

Nehmen Sie Vollkosten, nicht das Bruttogehalt geteilt durch 160 Stunden. Rechenweg wie im Beispiel: Jahresbruttogehalt plus rund 20 bis 22 Prozent Arbeitgeberanteile plus Arbeitsplatzkosten für Software, Hardware und Raum, geteilt durch etwa 1.500 bis 1.650 produktive Jahresstunden. Im Beispiel ergibt das 32,73 Euro je Stunde. Wer den Mahnlauf selbst als Inhaber macht, sollte den Satz ansetzen, den eine Stunde am Kunden bringt – das ist meist ein Mehrfaches.

Muss unser Betrieb ab 2027 wirklich strukturierte Rechnungen versenden?

Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Ausstellungspflicht für inländische B2B-Umsätze für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz. Liegt Ihr Umsatz des Vorjahres darunter, können Sie die Übergangsregel noch bis Ende 2027 nutzen, ab 2028 gilt die Pflicht für alle. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen bereits seit 2025, dafür gab es keine Übergangsfrist. Klären Sie den konkreten Zeitpunkt mit Ihrer Steuerberatung, weil es auf die Umsatzgrösse des jeweiligen Vorjahres ankommt.

Kann ich die internen Mahnkosten dem Kunden weiterbelasten?

Nicht als Zeitabrechnung. Bei Entgeltforderungen gegen einen Schuldner, der kein Verbraucher ist, können Sie nach § 288 Abs. 5 BGB eine Pauschale von 40 Euro verlangen, unabhängig davon, wie viele Minuten der Vorgang gekostet hat. Bei Verbrauchern sind üblicherweise nur die konkreten Kosten der Mahnung erstattungsfähig, etwa Porto. Die Pauschale wird auf später geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten angerechnet.

Ab welcher Grösse lohnt sich die Automatisierung nach dieser Rechnung?

Entscheidend ist die Zahl der Mahnvorgänge, nicht der Umsatz. Bei den 454 Vorgängen des Beispiels stehen 4.372 Euro Prozesskosten und 121 Arbeitsstunden im Feuer, damit trägt sich eine Lösung für 1.500 Euro im Jahr aus den Personalkosten allein. Unter etwa 150 Vorgängen im Jahr ist der Kostenvorteil rechnerisch klein; dort entscheidet, ob Fälle liegen bleiben, weil niemand Zeit hat, und wie hoch Ihr durchschnittlicher Forderungsbetrag ist.

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