82 Prozent warten länger auf ihr Geld: Was tun mit Rechnungen, die seit einem halben Jahr offen sind?
Coface-Studie vom 1. Oktober 2026: 82 Prozent der Betriebe erleben Zahlungsverzug. Antworten zum Umgang mit lange überfälligen Forderungen.
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Was steht in der Coface-Studie vom 1. Oktober 2026 — und was davon betrifft meinen Betrieb?
Der für Sie entscheidende Wert ist nicht die Schlagzeile, sondern eine Zahl aus dem Kleingedruckten. Der Kreditversicherer Coface hat am 1. Oktober 2026 die zehnte Auflage seiner Zahlungserfahrungsstudie für Deutschland veröffentlicht, befragt wurden im Juli und August 2026 insgesamt 503 Unternehmen aus mehr als zwölf Branchen. 82 Prozent von ihnen waren 2026 von Zahlungsverzögerungen betroffen — der höchste Wert seit 2019 und der fünfte Anstieg in Folge, nach 59 Prozent im Jahr 2021.
Die Zahl, die in der Praxis wehtut, ist eine andere: Der Anteil der Unternehmen, bei denen Forderungen mit einer Überfälligkeit zwischen sechs Monaten und zwei Jahren mindestens zwei Prozent des Jahresumsatzes ausmachen, ist von 12 auf 15 Prozent gestiegen. Bei einem Betrieb mit 1,2 Millionen Euro Jahresumsatz sind zwei Prozent 24.000 Euro, die seit einem halben Jahr oder länger in der offenen Postenliste stehen. Coface hatte bereits in der Vorjahresauflage darauf hingewiesen, dass nach den Erfahrungen des Hauses rund 80 Prozent solcher Altforderungen nie bezahlt werden.
Auffällig ist der Widerspruch in den Durchschnittswerten: Die mittlere Dauer der Zahlungsverzögerungen ist von 31,8 auf 30,2 Tage gesunken, die durchschnittlich gewährten Zahlungsziele von 32,5 auf 30,6 Tage — der niedrigste Stand seit 2017. Die Mehrheit zahlt also eher etwas zügiger, während gleichzeitig mehr Betriebe überhaupt Verzug erleben und die ganz alten Außenstände zunehmen. Das Problem konzentriert sich. Nach Branchen reicht die Spanne von 92 Prozent betroffener Unternehmen im Maschinenbau über 90 Prozent in Pharma und Chemie und 89 Prozent in der Automobilindustrie bis zu 54 Prozent in der Holz- und Möbelindustrie.
Ab wann ist eine Forderung ein Langläufer — und warum ist die Sechs-Monats-Marke so wichtig?
Praktisch ändert sich der Charakter einer Forderung nach etwa 90 Tagen Überfälligkeit, spätestens nach sechs Monaten ist sie ein Fall eigener Art. Bis Tag 30 nach Fälligkeit reden Sie über Nachlässigkeit, bis Tag 90 meist über eine Liquiditätslücke beim Kunden. Danach liegt in aller Regel entweder Zahlungsunfähigkeit vor oder Zahlungsunwilligkeit, und beides lässt sich mit einer weiteren Mahnung nicht beheben.
Daraus folgt eine schlichte organisatorische Konsequenz: Langläufer gehören nicht in denselben Arbeitsvorgang wie der normale Mahnlauf. Ziehen Sie alle Posten, die mehr als 90 Tage über der Fälligkeit liegen, aus dem automatisierten Ablauf heraus und führen Sie sie auf einer gesonderten Liste mit Namen, Betrag, Fälligkeitsdatum, letztem Kontakt und nächstem Schritt. Eine Rechnung, die seit sieben Monaten jeden Monat eine dritte Mahnung bekommt, erzeugt Aufwand und Porto, aber keine Zahlung.
Rechtlich ist die Lage günstiger, als viele annehmen. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen tritt Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, eine Mahnung ist dafür nicht nötig. Der Verzugszinssatz liegt im B2B-Geschäft bei neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), hinzu kommt die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB. Bei einem Basiszinssatz von 1,52 Prozent sind das 10,52 Prozent im Jahr — auf 24.000 Euro über sechs Monate rund 1.260 Euro, die Ihnen zustehen, auch wenn Sie nie gemahnt haben.
Ich mahne seit Monaten ohne Reaktion. Weitermachen oder abbrechen?
Abbrechen — aber nicht aufgeben. Nach der letzten Mahnstufe sollten höchstens 14 Tage vergehen, bis Sie eine von drei Entscheidungen treffen: titulieren, abgeben oder bewusst ausbuchen. Jede weitere Mahnung ohne neue Konsequenz bestätigt dem Schuldner, dass von Ihnen nichts kommt. Setzen Sie die Entscheidungsfrist schriftlich in Ihre Mahnrichtlinie, sonst verschiebt sie sich in der Praxis immer weiter nach hinten.
Der gerichtliche Mahnbescheid ist dabei deutlich günstiger, als die meisten vermuten. Die Gerichtsgebühr beträgt eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens aber 36 Euro. Er hemmt nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB die Verjährung, und ein daraus entstehender Vollstreckungsbescheid verjährt erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei einem Kunden, der gerade nicht zahlen kann, aber weiterexistiert, ist genau das der Punkt: Sie sichern sich dreißig Jahre Zugriff für 36 Euro plus Ihre Zeit.
Vergessen Sie beim Antrag die Nebenforderungen nicht. Verzugszinsen und die 40-Euro-Pauschale lassen sich im Mahnbescheid mit angeben; wer sie weglässt, verschenkt sie faktisch. Und dokumentieren Sie vorher sauber, wann die Rechnung zugegangen ist und wann sie fällig war — das ist der Punkt, an dem Langläufer vor Gericht am häufigsten scheitern.
Woran erkenne ich früh, dass eine Rechnung zum Langläufer wird?
An Verhaltensänderungen, nicht an Bonitätsnoten. Die verlässlichsten Frühwarnzeichen sind: Der Kunde zahlt plötzlich in Teilbeträgen statt wie bisher komplett. Er reklamiert erstmals nach Fälligkeit statt bei Lieferung. Der Ansprechbartner in der Buchhaltung wechselt zum zweiten Mal in kurzer Zeit. Oder er bittet um eine Ratenvereinbarung, ohne dass sich am Auftragsvolumen etwas geändert hätte. Jedes dieser Signale taucht typischerweise Wochen vor dem ersten echten Ausfall auf.
Machen Sie daraus eine messbare Regel. Erfassen Sie pro Kunde die Tage über Zahlungsziel der letzten drei Rechnungen. Steigt dieser Wert zweimal in Folge an, senken Sie das interne Kreditlimit und verschärfen die Zahlungsbedingungen beim nächsten Auftrag. Das ist eine Entscheidung, die eine Buchhaltungskraft ohne Rücksprache treffen kann, wenn die Regel einmal festgeschrieben ist.
Besonders ernst nehmen sollten Sie die späte Reklamation. Wenn sechs Wochen nach Lieferung erstmals Mängel gerügt werden, geht es in den allermeisten Fällen nicht um die Ware, sondern um Zeitgewinn. Antworten Sie trotzdem schriftlich und innerhalb weniger Tage, sachlich und mit Nachweis — sonst steht genau dieser Einwand später im Widerspruch gegen Ihren Mahnbescheid.
Kürzere Zahlungsziele sind doch die Lösung — warum hilft das beim Altbestand nicht?
Weil kürzere Ziele nur bei Kunden wirken, die zahlen wollen und können. Die Coface-Zahlen zeigen das deutlich: Die deutschen Unternehmen haben ihre Zahlungsziele auf durchschnittlich 30,6 Tage gesenkt, den niedrigsten Wert seit 2017, und trotzdem ist der Anteil der von Verzug betroffenen Betriebe gestiegen. Wer bei 45 Tagen nicht gezahlt hat, zahlt bei 20 Tagen auch nicht — er ist dann nur früher überfällig.
Gegenüber kritischen Kunden wirken andere Hebel: eine verbindliche Lieferstopp-Regel ab einer bestimmten Überfälligkeit, Anzahlungen oder Abschlagsrechnungen bei größeren Aufträgen und ein internes Kreditlimit, das nicht verhandelbar ist. Laut der Studie gewähren immerhin 21 Prozent der Befragten Zahlungsziele gerade deshalb, weil das Ausfallrisiko über eine Warenkreditversicherung abgedeckt ist — das ist ein bewusster Trade-off, keine Nachlässigkeit.
Der dritte Punkt wird am häufigsten unterschätzt: Ein verkürztes Zahlungsziel bringt gar nichts, wenn das Nachfassen unregelmäßig bleibt. Verlässlichkeit schlägt Schärfe. Ein Kunde, der weiß, dass bei Ihnen am dritten Tag nach Fälligkeit zuverlässig die Erinnerung kommt, stellt Ihre Rechnung in seiner eigenen Priorisierung nach vorn — genau darum lohnt es sich, diesen Teil des Ablaufs aus der Tagesform herauszunehmen und, etwa mit RechnungsAssistent, terminiert aus der Buchhaltung heraus laufen zu lassen.
Was mache ich jetzt konkret mit dem Altbestand, der schon da ist?
Setzen Sie einen Stichtag, sortieren Sie die offenen Posten nach Alter und bilden Sie drei Gruppen. Erste Gruppe: Kunde existiert, Forderung unstrittig, Betrag lohnt den Aufwand — Mahnbescheid beantragen, möglichst noch in diesem Quartal. Zweite Gruppe: Kunde existiert, Forderung bestritten oder Beleglage dünn — Vergleich anbieten, lieber 60 Prozent in vier Wochen als 100 Prozent nie. Dritte Gruppe: Kunde insolvent, verzogen oder Betrag unter Ihrer Aufwandsschwelle — ausbuchen und dokumentieren, warum.
Der Kalender gibt den Takt vor. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und läuft nach § 199 Abs. 1 BGB ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Alles, was 2023 entstanden ist, verjährt damit am 31. Dezember 2026. Im Oktober haben Sie noch genug Vorlauf, um einen Mahnbescheid rechtzeitig auf den Weg zu bringen — im Dezember wird es knapp, weil es auf den Zugang beim Gericht und die Zustellung ankommt.
Halten Sie das Ergebnis fest, auch wenn es unangenehm ist. Notieren Sie je Fall, wie alt die Forderung bei der Entscheidung war und welche Warnsignale es vorher gab. Nach zwei, drei Durchläufen sehen Sie das Muster Ihres eigenen Betriebs: fast immer ist es eine überschaubare Zahl von Kunden mit demselben Verhaltensmuster. Die Konsequenz liegt dann nicht im Mahnwesen, sondern in den Konditionen, die Sie diesen Kunden beim nächsten Auftrag geben.
Häufige Fragen
Kann ich nach sechs Monaten überhaupt noch Verzugszinsen verlangen, wenn ich bisher nie welche berechnet habe?
Ja. Der Zinsanspruch entsteht kraft Gesetzes mit Eintritt des Verzugs, nicht dadurch, dass Sie ihn geltend machen. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen tritt Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Sie können die Zinsen rückwirkend für den gesamten Verzugszeitraum berechnen, solange der Anspruch nicht verjährt ist. Praktisch empfiehlt sich, sie mit einer eigenen Zinsabrechnung auszuweisen, in der Hauptforderung, Zeitraum, Zinssatz und die 40-Euro-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB getrennt stehen.
Muss ich dreimal gemahnt haben, bevor ich einen Mahnbescheid beantragen darf?
Nein, das ist ein hartnäckiger Irrtum. Für den Mahnbescheid ist keine einzige vorherige Mahnung erforderlich, wenn der Schuldner bereits in Verzug ist — und das ist er im B2B-Geschäft spätestens 30 Tage nach Fälligkeit automatisch. Drei Mahnstufen sind eine kaufmännische Gewohnheit, keine Rechtspflicht. Sie haben allerdings einen praktischen Nutzen: Die vorangegangene Korrespondenz hilft Ihnen, wenn der Kunde Widerspruch einlegt und der Fall ins streitige Verfahren geht.
Mein Kunde zahlt plötzlich 200 Euro auf eine zwei Jahre alte Rechnung. Was bedeutet das für die Verjährung?
Eine Teilzahlung ist in der Regel ein Anerkenntnis im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB — die Verjährung beginnt dann komplett neu zu laufen, nicht nur für die gezahlten 200 Euro, sondern für die gesamte Forderung. Das ist eine gute Nachricht und ein Grund, Teilzahlungen sauber mit Datum und Verwendungszweck zu dokumentieren. Dasselbe gilt für eine schriftliche Ratenzusage oder eine Bitte um Stundung.
Lohnt sich eine Warenkreditversicherung für einen kleinen Betrieb?
Das hängt an der Konzentration Ihres Kundenstamms, nicht an der Betriebsgröße. Laut der Coface-Studie gewähren 21 Prozent der befragten Unternehmen Zahlungsziele gerade deshalb, weil das Ausfallrisiko versichert ist. Sinnvoll wird eine Deckung typischerweise dann, wenn ein einzelner Kundenausfall Sie in Zahlungsschwierigkeiten brächte — also etwa, wenn ein Kunde mehr als zehn Prozent Ihres Umsatzes ausmacht. Bei breit gestreutem Kundenstamm mit vielen kleinen Rechnungen ist ein konsequenter Mahnablauf meist die günstigere Absicherung.
Soll ich alte Forderungen lieber an ein Inkassobüro geben oder verkaufen?
Prüfen Sie zürst, ob der Schuldner überhaupt noch zahlungsfähig ist — danach entscheidet sich alles andere. Ist er es, sichern Sie sich mit einem Titel den langen Zugriff; Inkasso im Auftrag ist dann vor allem eine Frage der eigenen Kapazität. Ist er es nicht, bringt auch der beste Dienstleister nichts, und ein Forderungsverkauf wird Ihnen nur einen geringen Bruchteil einbringen. Vorsicht bei Paketverkäufen von Altforderungen: Der erzielte Erlös liegt oft im einstelligen Prozentbereich, und Sie geben damit die Möglichkeit aus der Hand, später selbst zu vollstrecken.